Die 2-Jahres-Frist tickt: Sanierungspflichten nach Immobilienkauf – Wie Sie das GEG 2024 zur Wertsteigerung nutzen!

Haben Sie die versteckten Investitionskosten Ihrer kürzlich gekauften Immobilien einkalkuliert?
Die unsichtbare Investitionsfalle.

Der Kauf einer eigenen Immobilie ist für die meisten Menschen ein aufregender Meilenstein und der Beginn eines neuen Kapitels. Die Freude über das neue Zuhause oder das renditestarke Investment ist groß. Doch gerade bei Bestandsgebäuden aus älteren Baujahren lauert oft eine unsichtbare finanzielle Verpflichtung, die viele Käufer erst zu spät bemerken: die gesetzlichen Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG, Stand 2024).

Wer heute eine ältere Immobilie erwirbt, übernimmt mit dem Eigentum nicht nur die Schlüssel, sondern auch verbindliche Nachrüstpflichten, die innerhalb einer strikten Frist umgesetzt werden müssen. Ignorieren Sie diese Pflichten, drohen empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Sind Sie sich bewusst, welche Maßnahmen Sie bereits heute zwingend einplanen müssen? Und wissen Sie, wie Sie diese Pflicht in eine geförderte Investition mit Rendite verwandeln können?

Wir bei MAWO Energieberatung sind Ihr kompetenter Partner für effiziente und nachhaltige Energielösungen. Wir helfen Ihnen, den energetischen Zustand Ihres neuen Eigentums realistisch einzuschätzen und die gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern optimal zu nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam diese Herausforderung meistern und Ihre Immobilie zukunftssicher und wertsteigernd gestalten.

Wer ist betroffen und welche Pflichten warten in den ersten 24 Monaten?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt bundesweit fest, welche energetischen Anforderungen beim Bau, bei der Sanierung und, besonders relevant, beim Eigentumswechsel einzuhalten sind. Ziel des GEG ist es, die Energieeffizienz zu verbessern und die CO₂-Emissionen im Gebäudebereich langfristig zu reduzieren.

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Die Frist: Zwei Jahre nach dem Kauf

Die Sanierungspflichten greifen für alle, die nach dem 1. Februar 2002 ein bestehendes Wohngebäude durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung erwerben. Neue Eigentümer haben in der Regel zwei Jahre Zeit, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Diese Frist beginnt mit der Eintragung ins Grundbuch. Wenn Sie beispielsweise im Juli 2024 ins Grundbuch eingetragen werden, müssen die Pflichten bereits im Juli 2026 erfüllt sein. Die Einhaltung dieser Vorgaben kann durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde überprüft werden.

Wichtig: Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bereits vor dem Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, sind von diesen Pflichten nicht betroffen.

Welche Sanierungspflichten sollten Sie kennen?

Die Top 3-Sanierungspflichten im Überblick:

Insbesondere drei Bereiche müssen neue Eigentümer bei Bestandsgebäuden prüfen und gegebenenfalls nachrüsten:

1. Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches (§ 47 GEG)

Ist die Decke zum unbeheizten Dachraum oder die Dachfläche ungedämmt, muss sie den gesetzlichen Mindestwärmeschutz erfüllen. Dies bedeutet, dass in der Regel ein U-Wert von maximal 0,24 W/m²K erreicht werden muss. Diese Pflicht greift beim Eigentumswechsel oder im Zuge einer Dachsanierung.

2. Austausch alter Heizkessel (§ 72 GEG)

Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind (also vor 1991 eingebaut wurden), müssen sofort ersetzt werden. Ausgenommen von dieser Austauschpflicht sind lediglich Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Diese dürfen maximal bis zum Jahr 2044 weiterbetrieben werden.

3. Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen (§ 71 GEG)

Unzugängliche Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen (z. B. Keller oder Dachboden) müssen gedämmt werden, sofern sie zugänglich sind.

Hinzu kommen weitere Nachrüstpflichten, die die Steuerung und Regelung der Heizanlage betreffen (§ 60 Abs. 1 GEG) sowie, bei wesentlichen Änderungen des Wärmeerzeugers, die Pflicht zum Hydraulischen Abgleich (§ 60 Abs. 2 GEG).

Welche Bedeutung hat eine Energieberatung vor dem Kauf?

Angesichts dieser komplexen Pflichten und der kurzen Frist ist es für Käufer essenziell, bereits vor dem Kauf den Zustand des Gebäudes realistisch einzuschätzen. Nur so lassen sich die notwendigen zusätzlichen Investitionskosten in die Kaufentscheidung einbeziehen.

Eine fachgerechte Energieberatung hilft Ihnen, Sanierungsstrategien zu entwickeln und zu prüfen, ob Ausnahmen wie die wirtschaftliche Unzumutbarkeit greifen könnten.

Wie verwandeln Sie die GEG-Pflicht in eine geförderte Investition mit Rendite?

Ihr MAWO-Fahrplan zur GEG-Compliance und Wertsteigerung.

Die gesetzlichen Sanierungspflichten sind kein notwendiges Übel, sondern Ihre Chance, den Wert Ihrer Immobilie signifikant zu steigern, Ihre Energiekosten zu senken und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Mit MAWO Energieberatung erhalten Sie nicht nur eine Bestandsaufnahme, sondern einen maßgeschneiderten Umsetzungsfahrplan. Unser interdisziplinäres Team aus Bauingenieuren und zertifizierten Energieberatern mit handwerklichem Hintergrund verfügt über fundiertes Fachwissen und jahrelange Erfahrung in der Projektentwicklung. Wir sind Mitglied in der Energieeffizienzexpertenliste.

Unser Ansatz ist ganzheitlich: Wir bewerten Sanierungsmaßnahmen immer im Kontext von Wirtschaftlichkeit, Kapitalisierung und Mietpotenzial.

Der MAWO-Prozess: Von der Analyse zur geförderten Umsetzung

Unser strukturierter Ablauf gewährleistet maximale Transparenz und eine umfassende Betreuung während der gesamten Umsetzungsphase.

  1. Detaillierte Datenerfassung und Vor-Ort-Analyse 🔍
    Nach einem Erstkontakt und der Festlegung des Auftrags führen wir eine detaillierte Vor-Ort-Begehung durch. Wir erfassen detailliert die Bauteildimensionen und -eigenschaften, dokumentieren das Objekt umfassend mit hochauflösenden Tageslichtaufnahmen und ermitteln die Wärmedämmwerte (U-Werte) im Ist-Zustand. Dies ist essenziell, um festzustellen, ob die GEG-Mindestanforderungen von U ≤ 0,24 W/m²K für die oberste Geschossdecke erfüllt werden.

  2. GEG-Prüfung und Berechnung des Energiebedarfs 📝
    Wir berechnen den Primärenergiebedarf und den Heizwärmebedarf gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Dies bewertet den energetischen Zustand und zeigt die Optimierungspotenziale auf. Gegebenenfalls integrieren wir weiterführende Untersuchungen wie Thermografie- oder Blower-Door-Tests, um Leckagen und Wärmebrücken zu identifizieren.

  3. Simulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 📈
    Basierend auf der Analyse entwickeln wir verschiedene Sanierungsvarianten. Wir simulieren die Auswirkungen dieser Varianten auf den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen. Dabei führen wir stets eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch und prüfen die Fördermöglichkeiten. Unser Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Empfehlung für die optimalen Sanierungsmaßnahmen zu geben.

  4. Maximale Fördermittel sichern 💶
    Die Umsetzung der GEG-Pflichten wird durch staatliche Programme massiv unterstützt. Die Fördermittelberatung ist ein zentraler Bestandteil unserer Dienstleistung. Wir informieren Sie umfassend über aktuelle Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.
    • Wir unterstützen Sie aktiv bei der Beantragung von BAFA-Fördermitteln für Beratungsleistungen, um Ihre initialen Planungskosten zu optimieren.
    • Ob Sie eine Einzelmaßnahme (z. B. Dachdämmung, Zuschuss über BAFA) oder eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW-Kredite und Tilgungszuschüsse) planen: Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
    • Durch unsere Hilfe können Sie beispielsweise bei der Dachdämmung als Einzelmaßnahme 15 % der förderfähigen Kosten über das BAFA sichern, mit einem zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 %, wenn die Maßnahme in unserem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist.

Warum MAWO Energieberatung der Schlüssel zur Einhaltung des GEG ist:

  • Kompetenz und Erfahrung: Wir sind zertifizierte Energieberater, Mitglied in der Energieeffizienzexpertenliste und bringen jahrelange Erfahrung im Bauwesen und der Projektentwicklung mit.
  • Wirtschaftlicher Weitblick: Wir liefern Ihnen fundierte Entscheidungsgrundlagen, die über die reine GEG-Compliance hinausgehen und Wertsteigerung, Mietpotenziale und ESG-Kriterien in Einklang bringen.
  • Umfassende Unterstützung: Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie vom Erstkontakt über die Analyse der Bauteilmaße bis zur Unterzeichnung der Verwendungsnachweiserklärung für Fördermittel begleitet.

 

Unsere Geschäftsführer, Thies May (Spezialist für Wohngebäude) und Nico Woytenka (Spezialist für Nicht-Wohngebäude), bringen spezifische Expertise ein, um Bauvorhaben nicht nur effizient, sondern auch nachhaltig zu gestalten. Sie vereinen technisches Know-how mit einem klaren Blick für ressourcenschonende Lösungen.

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Der umfassende MAWO Prozess: Von der Analyse bis zur Umsetzung

Unsere Fördermittelberatung ist fest in unserem strukturierten und transparenten Beratungsprozess verankert. Ob es sich um eine detaillierte Energieberatung oder ein Energieaudit nach DIN EN 16247 handelt, wir gehen systematisch vor, um Ihnen die bestmöglichen Ergebnisse und eine klare Entscheidungsbasis zu liefern.

  1. Erstkontakt und Klärung des Beratungsbedarfs: Alles beginnt mit einem unverbindlichen Gespräch, in dem wir den Umfang und die Ziele Ihres Vorhabens klären.

  2. Datenerfassung und Vor-Ort-Termin: Wir sammeln relevante Energiedaten sowie Informationen über Ihre Prozesse und Anlagen. Eine Begehung Ihrer Betriebsstätten oder Ihres Wohngebäudes ist unerlässlich, um bauliche Gegebenheiten detailliert zu erfassen und zusätzliche Daten zu dokumentieren, gegebenenfalls mit hochauflösenden Tageslichtaufnahmen.

  3. Detaillierte Analyse: Wir bewerten Ihren Energieverbrauch detailliert und identifizieren gezielt Einsparpotenziale. Dies umfasst die Erfassung von Bauteildimensionen und -eigenschaften, die Ermittlung von Wärmedämmwerten (U-Werten) sowie die Berechnung des Primärenergiebedarfs und Heizwärmebedarfs gemäß gesetzlichen Vorgaben. Bei Bedarf integrieren wir weiterführende Untersuchungen wie Thermografie- oder Luftdichtheitsmessungen (Blower-Door-Tests).

  4. Entwicklung und Simulation von Sanierungsvarianten: Basierend auf der Analyse entwickeln wir verschiedene Sanierungsvarianten und simulieren deren Auswirkungen auf Energieverbrauch und CO₂-Emissionen. Dabei prüfen wir stets auch die Fördermöglichkeiten und führen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durch.

  5. Berichtserstellung und Präsentation: Die Ergebnisse werden in einem detaillierten Energieeinsparbericht oder Auditbericht dokumentiert, der konkrete Vorschläge für spezifische Maßnahmen zur Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeitsanalysen und Empfehlungen zur Priorisierung enthält. Wir präsentieren Ihnen die Ergebnisse ausführlich, legen die verschiedenen Sanierungsvarianten dar und geben eine fundierte Empfehlung für die optimalen Maßnahmen.

  6. Aktive Unterstützung bei der Antragstellung: Dies ist der entscheidende Schritt, wo wir Sie aktiv bei der Beantragung der Fördergelder unterstützen. Dazu gehört die Hilfe bei der Unterzeichnung der Verwendungsnachweiserklärung für BAFA-Beratungsfördermittel sowie die Begleitung bei der Beantragung von Sanierungsfördermitteln für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen bei KfW und BAFA.

Dieser umfassende Prozess von der Analyse bis zur Unterstützung bei der Umsetzung und Finanzierung unterscheidet uns und stellt sicher, dass Sie nicht allein gelassen werden.

Wie vermeiden Sie jetzt Bußgelder und starten Ihre Energiewende erfolgreich?

Jetzt handeln und Bußgelder vermeiden!

Die zweijährige Frist für die Sanierungspflichten nach Immobilienkauf läuft schnell ab. Warten Sie nicht, bis die Bauaufsichtsbehörde klopft und Ihnen Bußgelder androhen. Nutzen Sie die Verpflichtung als Hebel für eine rentable und klimafitte Zukunft.

Lassen Sie uns gemeinsam das Potenzial Ihrer neuen Immobilie erschließen. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin, um:

  1. Ihre GEG-Pflichten präzise zu identifizieren.
  2. Einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan zu erhalten.
  3. Sicherzustellen, dass Sie maximale staatliche Zuschüsse für Ihre Investitionen erhalten.

MAWO Energieberatung – Klimaschutz aus der Mitte

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Telefon: +49 152 23196762
E-Mail: info@mawo-energie.de
Adresse: Kanzlershof 54, 21079 Hamburg

Nutzen Sie auch unser Kontaktformular auf der Website. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam Ihren Weg zu einer energieeffizienteren Zukunft zu gestalten.

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