So navigieren Sie zwischen GEG und HmbKliSchG – Machen Sie die Anforderungen zur strategischen Investition
Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf den Stand der Gesetzgebung und der Förderrichtlinien zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Da sich Förderbedingungen, technische Mindestanforderungen und gesetzliche Texte (wie das Gebäudeenergiegesetz – GEG oder die Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG) kurzfristig ändern können, wird für die Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Die Informationen stellen kein Verkaufsversprechen dar.
Sind Ihre Immobilien in Hamburg schon klimafest oder drohen neue Investitionsrisiken?
Als Eigentümer oder Investor in Hamburg stehen Sie vor besonderen Herausforderungen. Neben den bundesweiten Vorgaben des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das seit dem 1. Januar 2024 gilt, verschärft das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) die Anforderungen an Gebäude und deren Energieversorgung signifikant. Hamburg hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt und nimmt damit eine Vorreiterrolle im kommunalen Klimaschutz ein.
Das bedeutet für Sie: Energetische Maßnahmen sind in Hamburg in vielen Fällen nicht mehr freiwillig, sondern gesetzlich verpflichtend. Die Regelungen gelten sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude – insbesondere dann, wenn Sie eine Heizungsanlage erneuern, das Dach sanieren oder einen Neubau planen.
Wissen Sie genau, welche strengeren Anforderungen Ihre Immobilie in der Hansestadt erfüllen muss? Und kennen Sie die Ausnahmen und Nachweispflichten, die Ihnen helfen können, unnötige oder unwirtschaftliche Investitionen zu vermeiden?
Wir bei MAWO Energieberatung, Ihrem kompetenten Partner für effiziente und nachhaltige Energielösungen, begleiten Immobilieneigentümer und Assetmanager in Hamburg durch diesen komplexen rechtlichen Rahmen. Wir helfen Ihnen, die verbindlichen Vorschriften nicht nur zu erfüllen, sondern diese als strategischen Hebel zur Wertsteigerung und langfristigen Kostensenkung zu nutzen.
Das Zusammenspiel: GEG und ergänzendes HmbKliSchG
Das HmbKliSchG definiert den Klimaschutz als zentrale Querschnittsaufgabe. Es bildet in Hamburg die Grundlage für eine klimafreundliche Wärmeversorgung und setzt dort an, wo das Bundesrecht (GEG) Lücken lässt oder geringere Anforderungen stellt.
Achtung: Die wesentlichen Pflichten zur Heizungserneuerung werden seit dem 1. Januar 2024 durch das GEG bestimmt.
1. Die Heizungsfrage: Erneuerbare Energien als Pflicht (GEG)
Die 65-%-Pflicht für die Nutzung erneuerbarer Energien bei Einbau oder Austausch einer Heizung ist jetzt die zentrale Vorgabe des GEG.
- Der Kern: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen.
- Wärmeplanung entscheidend: Die Pflicht zur sofortigen 65-%-Erfüllung knüpft in Bestandsgebäuden an die kommunale Wärmeplanung an. Da Hamburg eine Großstadt ist, wird die Wärmeplanung zeitnah erstellt. Für Eigentümer bedeutet das: Je früher die Wärmeplanung in Ihrem Gebiet feststeht, desto eher beginnt die bindende Frist für die Einhaltung der 65-%-Pflicht.
- Wichtig für Investoren: Die ehemals im HmbKliSchG verankerte 15-%-Pflicht bei Heizungstausch ist durch die strengeren GEG-Vorgaben überlagert.
2. Photovoltaik-Pflicht in Hamburg (HmbKliSchG)
Die Photovoltaikpflicht (§ 16 HmbKliSchG) ergänzt die Bundesvorgaben und ist ein wichtiges hamburgisches Alleinstellungsmerkmal.
- Neubau: PV-Pflicht gilt bereits seit dem 1. Januar 2023.
- Bestandsgebäude bei Dachsanierung: Die PV-Pflicht gilt, sobald die Dachhaut vollständig erneuert wird und die Dachfläche geeignet ist.
- Achtung: Diese Pflicht gilt auf geeigneten Dachflächen und muss bei der Sanierungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
3. Strengere Dämmanforderungen (HmbKliSchG)
Das Gesetz verpflichtet Eigentümer:innen zu einem zeitgemäßen Wärmeschutz (§ 15 HmbKliSchG) und kann über die bundesweiten GEG-Anforderungen hinausgehen.
- Erhöhte Standards: Sanierungen müssen die Energieverluste der Gebäudehülle reduzieren. Der Hamburger Senat kann weiterhin strengere Effizienzstandards festlegen, insbesondere in Bezug auf den Transmissionswärmeverlust.
- Wirtschaftliche Vertretbarkeit: Wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zur Erhöhung der Anforderungen an die Dämmung sind somit verpflichtend und nicht optional.
Wann sind Ausnahmen von den Klimaschutzpflichten zulässig?
Sowohl das GEG als auch das HmbKliSchG betonen, dass Eingriffe technisch realisierbar und wirtschaftlich vertretbar sein müssen.
- Technische Unmöglichkeit: Eine Ausnahme ist zulässig, wenn die baulichen Gegebenheiten (wie Denkmalschutz, Dachneigung, Verschattung oder Statik) eine Maßnahme verhindern.
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich unzumutbar, wenn sich die Investitionskosten trotz Einsparungen und möglicher Fördermittel nicht innerhalb einer angemessenen Zeit amortisieren.
Der Nachweis der Unzumutbarkeit erfolgt im Einzelfall und muss fachlich begründet werden – eine Aufgabe, die eine sachverständige Energieberatung voraussetzt.
Wie wandeln Sie die Pflichten durch MAWO in Mehrwert um?
MAWO Energieberatung hilft Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen nicht als Belastung, sondern als fundierte Investitionschance zu begreifen. Wir liefern Ihnen fundierte Entscheidungsgrundlagen, die über die reine Compliance hinausgehen und Wertsteigerung, Mietpotenziale und ESG-Kriterien in Einklang bringen.
1. Rechtssichere Umsetzung und Wirtschaftlichkeitsnachweis
Wir begleiten Sie von der Analyse bis zur Umsetzung. Zunächst identifizieren wir Ihre spezifischen Pflichten nach dem aktuellen GEG und HmbKliSchG.
- Detaillierte Analyse und Simulation: Wir erfassen Bauteileigenschaften, ermitteln Wärmedämmwerte (U-Werte) und berechnen den Primärenergie- sowie den Heizwärmebedarf gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Wir führen eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch. Dies ist essenziell, um die gesetzlich geforderte Verhältnismäßigkeit und gegebenenfalls die wirtschaftliche Unzumutbarkeit von Maßnahmen nachzuweisen.
- Fundierte Empfehlung: Wir präsentieren Ihnen die optimalen Sanierungsmaßnahmen, basierend auf Wirtschaftlichkeitsanalysen und Einsparpotenzialen.
2. Maximale Fördermittel und Zuschüsse sichern
Die Kombination von BAFA-Zuschüssen für Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung, Wärmepumpe, PV-Anlage) und KfW-Krediten für Komplettsanierungen ist komplex, aber essenziell.
- iSFP-Bonus nutzen: Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) können Sie zusätzliche Zuschüsse von 5 % (iSFP-Bonus) auf förderfähige Einzelmaßnahmen sichern. Dies ist der effizienteste Weg, um Ihre Sanierungskosten zu optimieren.
- Komplexe Finanzierung klären: Wir beraten Sie zur Kombinierbarkeit von Förderprogrammen und übernehmen die aktive Beantragung der Gelder.
3. Ihr Partner mit immobilienwirtschaftlichem Weitblick
Als Energieberater mit einem starken Hintergrund in der Projektentwicklung denken wir weiter als die reine gesetzliche Compliance.
- Für Bestandshalter und Assetmanager: Wir identifizieren Einsparpotenziale und zeigen, wie sich Maßnahmen konkret auf Rendite, ESG-Strategie und Vermietbarkeit auswirken – ein entscheidender Faktor im aktuellen Immobilienmarkt.
Sichern Sie sich jetzt eine zukunftsfähige Immobilie
Das aktuelle Zusammenspiel von GEG und HmbKliSchG schafft einen klaren, wenn auch komplexen, Rahmen. Es ist entscheidend, diese Anforderungen frühzeitig in Ihre Planungen zu integrieren, um Bußgelder zu vermeiden und die Investitionen optimal zu gestalten.
Warten Sie nicht, bis die Pflichten zur unvorhergesehenen Kostenfalle werden. Starten Sie noch heute Ihre Energiewende und nutzen Sie die Expertise der MAWO Energieberatung für Ihre Immobilie in Hamburg.
Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin, um:
- Ihre spezifischen Pflichten nach dem aktuellen GEG und HmbKliSchG präzise zu identifizieren.
- Einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erhalten, der Wirtschaftlichkeit und gesetzliche Einhaltung vereint.
- Sicherzustellen, dass Sie maximale staatliche Zuschüsse für Ihre Investitionen erhalten, von der BAFA bis zur KfW.
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