Sind Ihre Immobilien in Hamburg schon klimafest oder drohen neue Investitionsrisiken?

Als Eigentümer oder Investor in Hamburg stehen Sie vor besonderen Herausforderungen. Neben den bundesweiten Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verschärft das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) die Anforderungen an Gebäude und deren Energieversorgung signifikant. Hamburg hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, die CO₂-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent und bis 2040 um 98 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu verringern und nimmt damit eine Vorreiterrolle im kommunalen Klimaschutz ein.

Das bedeutet für Sie: Energetische Maßnahmen sind in Hamburg oft nicht mehr freiwillig, sondern gesetzlich verpflichtend. Die Regelungen gelten sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude – insbesondere dann, wenn Sie eine Heizungsanlage erneuern, das Dach sanieren oder einen Neubau planen.

Wissen Sie genau, welche strengeren Anforderungen Ihre Immobilie in der Hansestadt erfüllen muss? Und kennen Sie die Ausnahmen und Nachweispflichten, die Ihnen helfen können, unnötige oder unwirtschaftliche Investitionen zu vermeiden?

Wir bei MAWO Energieberatung, Ihrem kompetenten Partner für effiziente und nachhaltige Energielösungen, begleiten Immobilieneigentümer und Assetmanager in Hamburg durch diesen komplexen rechtlichen Rahmen. Wir helfen Ihnen, die verbindlichen Vorschriften nicht nur zu erfüllen, sondern diese als strategischen Hebel zur Wertsteigerung und langfristigen Kostensenkung zu nutzen.

Welche konkreten Pflichten legt das Hamburger Klimaschutzgesetz für Bestandsgebäude fest?

Das HmbKliSchG definiert den Klimaschutz als zentrale Querschnittsaufgabe und verpflichtet private Bauherr:innen und Eigentümer:innen, ihre Bauvorhaben im Sinne einer klimaneutralen Stadtentwicklung auszurichten. Die Regelungen bilden die Grundlage für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Hamburg und setzen an kritischen Sanierungspunkten an.

Die zentralen Pflichten, die das HmbKliSchG für Bestandsgebäude vorsieht, sind:

Ist Ihr Gebäude von der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien betroffen?

Ein zentraler Bestandteil des HmbKliSchG ist die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizungserneuerungen (§ 17 HmbKliSchG). Diese Regelung betrifft Eigentümer:innen von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden.

Konkret bedeutet dies: Beim Austausch oder Einbau einer neuen Heizungsanlage müssen Sie sicherstellen, dass mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Achtung bei Ersatzmaßnahmen: Alternativ können Sie Ersatzmaßnahmen (§ 18 HmbKliSchG) erbringen, wie beispielsweise eine Verbesserung der Wärmedämmung oder die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Wichtig für Investoren: Wird ein Gebäude verkauft, bevor diese Pflicht erfüllt ist, geht die Verpflichtung auf die neuen Eigentümer:innen über.

1. Ab wann dürfen fossile Heizsysteme in Hamburg nicht mehr ersetzt werden?

Das HmbKliSchG sieht ein Verbot fossiler Heizsysteme (§§ 11–12 HmbKliSchG) vor.

  • Der Einbau neuer Ölheizungen oder elektrischer Direktheizungen ist grundsätzlich untersagt.
  • Ab Ende 2025 dürfen auch bestehende Ölheizungen nicht mehr ersetzt werden.

Ob Ihr geplantes Heizsystem den Anforderungen genügt (z. B. durch den Anschluss an ein Wärmenetz oder die Einbindung erneuerbarer Energien), muss frühzeitig geprüft werden.

2. Muss ich eine Photovoltaik-Anlage auf mein Bestandsdach installieren?

Die Photovoltaikpflicht (§ 16 HmbKliSchG) gilt in Hamburg nicht nur für Neubauten (Baubeginn ab dem 1. Januar 2023).

Für Bestandsgebäude gilt die PV-Pflicht ab 2025, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird. Diese Pflicht gilt auf geeigneten Dachflächen.

3. Gelten für Sanierungen in Hamburg strengere Dämmanforderungen als nach GEG?

Das Gesetz verpflichtet Eigentümer:innen zu einem zeitgemäßen Wärmeschutz (§ 15 HmbKliSchG). Sanierungen müssen die Energieverluste der Gebäudehülle reduzieren.

Der Hamburger Senat kann zudem strengere Effizienzstandards über die bundesweiten GEG-Anforderungen hinaus festlegen, insbesondere in Bezug auf den Transmissionswärmeverlust und den Primärenergiebedarf. Wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zur Erhöhung der Anforderungen an die Dämmung sind somit verpflichtend.

4. Wann sind Ausnahmen von den Klimaschutzpflichten in Hamburg zulässig?

Das HmbKliSchG betont, dass Eingriffe technisch realisierbar und wirtschaftlich vertretbar sein müssen. Eine Ausnahme ist zulässig, wenn die baulichen Gegebenheiten (wie Denkmalschutz, Dachneigung, Verschattung oder Statik) eine Maßnahme verhindern.

Besonders wichtig: Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich unzumutbar, wenn sich die Investitionskosten trotz Einsparungen und möglicher Fördermittel nicht innerhalb einer angemessenen Zeit amortisieren.

Der Nachweis der Unzumutbarkeit erfolgt im Einzelfall und muss fachlich begründet werden – eine Aufgabe, die eine sachverständige Energieberatung voraussetzt.

Wie wandeln Sie die Pflichten des HmbKliSchG durch MAWO in Mehrwert um?

MAWO Energieberatung hilft Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen nicht als Belastung, sondern als fundierte Investitionschance zu begreifen. Wir liefern Ihnen fundierte Entscheidungsgrundlagen, die über die reine HmbKliSchG-Compliance hinausgehen und Wertsteigerung, Mietpotenziale und ESG-Kriterien in Einklang bringen.

Unser interdisziplinäres Team, bestehend aus Bauingenieuren und zertifizierten Energieberatern mit handwerklichem Hintergrund, verfügt über fundiertes Fachwissen und ist Mitglied in der Energieeffizienzexpertenliste. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte und unabhängige Beratung.

Welche konkreten Vorteile bietet Ihnen die MAWO Energieberatung?

1. Rechtssichere Umsetzung und Wirtschaftlichkeitsnachweis

Wir begleiten Sie von der Analyse bis zur Umsetzung. Zunächst identifizieren wir Ihre spezifischen Pflichten nach HmbKliSchG und GEG.

  • Detaillierte Analyse und Dokumentation: Wir erfassen detailliert die Bauteildimensionen und Bauteileigenschaften, ermitteln und dokumentieren die Wärmedämmwerte (U-Werte) im Ist-Zustand und für geplante Sanierungsvarianten, und berechnen den Primärenergiebedarf sowie den Heizwärmebedarf gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
  • Simulation und Empfehlung: Basierend auf dieser Analyse entwickeln und simulieren wir verschiedene Sanierungsvarianten. Wir führen eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch und können Ihnen so helfen, die gesetzlich geforderte Verhältnismäßigkeit und gegebenenfalls die wirtschaftliche Unzumutbarkeit von Maßnahmen nachzuweisen.
  • Fundierte Empfehlung: Wir präsentieren Ihnen die Ergebnisse ausführlich, legen die verschiedenen Sanierungsvarianten dar und geben eine fundierte Empfehlung für die optimalen Sanierungsmaßnahmen, basierend auf Wirtschaftlichkeitsanalysen und Einsparpotenzialen.

2. Maximale Fördermittel und Zuschüsse sichern

Investitionen in erneuerbare Energien (PV, Solarthermie, Wärmepumpen) und Dämmmaßnahmen werden durch Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene unterstützt. Die Fördermittelberatung ist ein zentraler Bestandteil unserer Dienstleistung.

Wir unterstützen Sie aktiv bei der Beantragung von Fördergeldern, einschließlich der BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und KfW-Kredite für Komplettsanierungen.

  • Beratungskosten optimieren: Wir helfen Ihnen aktiv bei der Beantragung von BAFA-Fördermitteln für Beratungsleistungen, um Ihre initialen Planungskosten erheblich zu reduzieren.
  • iSFP-Bonus nutzen: Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) können Sie zusätzliche Zuschüsse von 5 % (iSFP-Bonus) auf förderfähige Einzelmaßnahmen sichern.
  • Komplexe Finanzierung klären: Wir beraten Sie zur Kombinierbarkeit von BAFA-Zuschüssen mit dem KfW-Ergänzungskredit.

3. Ihr Partner mit immobilienwirtschaftlichem Weitblick

Als Energieberater mit einem starken Hintergrund in der Projektentwicklung denken wir weiter als die reine GEG- oder HmbKliSchG-Compliance.

  • Für Bestandshalter und Assetmanager: Wir identifizieren Einsparpotenziale und zeigen, wie sich Maßnahmen konkret auf Rendite, ESG-Strategie und Vermietbarkeit auswirken.
  • Ganzheitlicher Ansatz: Unsere Geschäftsführer, Thies May (Spezialist für Wohngebäude) und Nico Woytenka (Spezialist für Nicht-Wohngebäude), vereinen technisches Know-how mit einem klaren Blick für ressourcenschonende Lösungen.

Kunden wie Anna Müller und Peter Neumann loben unsere detaillierte Analyse, die maßgeschneiderten Empfehlungen und die wertvolle Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.

Wie sichern Sie sich jetzt eine zukunftsfähige und rentable Immobilie in Hamburg?

Das Hamburgische Klimaschutzgesetz schafft einen klaren Rahmen für die Umsetzung der Klimaziele. Es ist entscheidend, diese Anforderungen frühzeitig in Ihre Planungen zu integrieren, um Bußgelder zu vermeiden und die Investitionen optimal zu gestalten.

Warten Sie nicht, bis die Pflichten zur unvorhergesehenen Kostenfalle werden. Starten Sie noch heute Ihre Energiewende und nutzen Sie die Expertise der MAWO Energieberatung für Ihre Immobilie in Hamburg.

Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin, um:

  1. Ihre spezifischen Pflichten nach dem HmbKliSchG und GEG präzise zu identifizieren.
  2. Einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan zu erhalten, der Wirtschaftlichkeit und gesetzliche Einhaltung vereint.
  3. Sicherzustellen, dass Sie maximale staatliche Zuschüsse für Ihre Investitionen erhalten, von der BAFA bis zur KfW.

MAWO Energieberatung – BERATUNG | BETREUUNG | DOKUMENTATION

Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch herausfinden, wie wir auch Ihr Unternehmen oder Ihr Eigenheim energetisch und wirtschaftlich nach vorn bringen können.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen Beratungstermin zu vereinbaren!

Telefon: +49 152 23196762
E-Mail: info@copy-mawo.dwwdev.space
Adresse: Kanzlershof 54, 21079 Hamburg

Nutzen Sie auch unser Kontaktformular auf der Website. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam Ihren Weg zu einer energieeffizienteren und wertsteigernden Zukunft zu gestalten.